Allgemeine Geschäftsbedingungen


§ 1 Gegenstand der Geschäftsbedingungen

Gegenstand der nachfolgenden Bedingungen ist die Fahrzeugaufbereitung, insbesondere das Reinigen, Pflegen an Kraftfahrzeugen aller Art, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die angebotenen Leistungen werden ausschließlich zu den jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma ShinyHall erbracht. 


§ 2 Terminvereinbarungen/Auftragserteilung

  1. Terminvereinbarungen werden grundsätzlich im gegenseitigem Einverständnis beider Vertragsparteien getroffen.
  2. Eilaufträge müssen vom Auftraggeber als solche deklariert werden. Dieser Service ist unverbindlich und richtet sich nach der Auftragslage der Fahrzeugaufbereitung. 
  3. Terminvereinbarungen stellen gleichzeitig Auftragserteilungen durch den Auftraggeber dar und werden im rechtlichen Sinne auch als solche angesehen. 


§ 3 Nichteinhaltung einer Terminvereinbarung

  1. Terminvereinbarungen behalten ihre Gültigkeit bis zu dem vereinbarten Termin, wenn sie nicht mindestens zwei Werktage (Montag bis Samstag) vor dem Erfüllungsdatum von einer Seite der Vertragsparteien schriftlich (es genügt eine E-Mail oder eine WhatsApp-Nachricht) abgesagt werden.
  2. Falls Termine vom Auftraggeber nicht spätestens zwei Werktage gemäß § 3, 1. abgesagt werden, kann die Fima ShinyHall eine Verdienstausfallpauschale in Höhe von 80% des in der Auftragsbestätigung genannten Preises erheben. Der Nachweis eines geringeren Schadens ist damit nicht ausgeschlossen. 
  3. Wenn aufgrund höherer Gewalt und/oder behördlichen Anordnungen eine Terminvereinbarung nicht eingehalten werden kann, entfällt für beide Vertragsparteien eine dadurch bedingte Schadenersatz- oder Erfüllungspflicht. 
  4. Schadenersatzansprüche ergeben sich wohl aus § 3, 1. und 2., nicht aber aus § 3, 3. 


§ 4 Zahlungsbedingungen/Zahlungsvereinbarungen

  1. Im Regelfall erfolgt die Bezahlung des Gesamtbetrages bar bei Abholung des Fahrzeugs.
  2. Ausnahmefälle sind möglich, müssen jedoch zur Rechtsgültigkeit auf der Auftragsbestätigung schriftlich vermerkt werden. 
  3. Sollte es nötig sein, den Auftraggeber durch eine Mahnung zur Zahlung aufzufordern, wird pauschal eine Mahngebühr in Höhe von 10,00 € berechnet.


§ 5 Reklamationen

  1. Reklamationen können nur unverzüglich nach erbrachter Leistung geltend gemacht werden.
  2. Bei stark verschmutzten Innenausstattungen, die Flecken oder Blessuren aufweisen, können leicht aggressive Chemikalien eingesetzt werden. Dies kann zu Farbverblassungen und Farbabweichungen führen. Hierüber wird der Kunde vorab informiert. 
  3. Bei einer berechtigten Reklamation hat die Firma ShinyHall das Recht zur zweimaligen Nachbesserung. Bei erfolglosen Nachbesserungsversuchen wird von der Firma ShinyHall ein angemessener Preisnachlass gewährt.


§ 6 Haftung und Garantie

  1. Die Fahrzeugaufbereitung ShinyHall übernimmt die volle Haftung für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens der Firma ShinyHall bei Arbeiten am Fahrzeug verursacht wurden.
  2. Für den Verlust von Wertgegenständen jeder Art kann nicht gehaftet werden. 
  3. Die Haftung für Schäden, die vor der Fahrzeugaufbereitung an dem betreffenden Fahrzeug bereits vorhanden waren, wird nicht übernommen. Der Auftraggeber wird vor Beginn der Arbeit auf bereits vorhandene, sichtbare Schäden aufmerksam gemacht. 
  4. Die Firma ShinyHall übernimmt keine Garantie für den Erfolg der von ihr am Fahrzeug ausgeführten Arbeiten, wenn der Zustand des Fahrzeugs schon im Vornherein an einem Erfolg zweifeln lässt. Über diesen Umstand wird der Kunde vor Beginn der Arbeiten unterrichtet. Für möglicherweise auftretende Flecken nach der pflegenden Innen-, ebenso wie bei der Sitzreinigung übernimmt die Firma ShinyHall keine Haftung. 
  5. Für Schäden durch Hagel, Sturm, Erdbeben, Überschwemmung, Feuer, Leitungswasser, Diebstahl des Fahrzeugs oder des Inhalts des Fahrzeugs kann keine Haftung übernommen werden. 


§ 7 Formalien und schriftliche Absicherung

  1. Bevor die Arbeit am Fahrzeug des Auftraggebers aufgenommen werden kann, ist vom Auftraggeber das Formular Auftragsbestätigung gegenzuzeichnen. Dieses dient der rechtlichen Absicherung der Firma ShinyHall.
  2. Mit der Unterzeichnung des Formulars bestätigt der Auftraggeber die Richtigkeit der Angaben und akzeptiert diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. die auf der Auftragsbestätigung vermerkten außerordentlichen Vereinbarungen. 


§ 8 Preise/Pauschalpreise

  1. Die Preise richten sich im Allgemeinen nach dem Zustand des Fahrzeugs vor Beginn der Reinigung/Pflege.
  2. Preisangaben auf Informationsunterlagen der Firma ShinyHall dienen lediglich zur Orientierung und können je nach Fall stark von den Orientierungspreisen abweichen. 
  3. Die geschätzt anfallenden Preise der zu erbringenden Leistungen werden unmittelbar vor Beginn der Arbeiten festgelegt und auf der Auftragsbestätigung vermerkt. 


§ 9 Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben Gültigkeit soweit keine anderweitige Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien getroffen wurde.
  2. Vereinbarungen, die von den hier aufgeführten Bedingungen abweichen, sind schriftlich zu verfassen. 
  3. Anderweitige Vereinbarungen, die einen oder mehrere Teile der Geschäftsbedingungen betreffen, haben keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bedingungen. 


Stand: 01.01.2020

Änderungen und Irrtümer sind vorbehalten.